Ich möchte den Kontowechselservice der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG (Bank) nutzen. Deshalb beauftrage ich die Bank mit der Übermittlung meiner neuen Kontoverbindung an die von mir ausgewählten Unternehmen bzw. Stellen (Zahlungspartner), mit denen ich in einem dauerhaften, kontogebundenen Zahlungsverhältnis stehe. Insoweit befreie ich die Bank vom Bankgeheimnis. Um meinen Zahlungspartnern die Identifizierung meiner Zahlungsdaten zu ermöglichen, kann es unerlässlich sein, auch personenbezogene Daten und ggf. weitere Informationen, z.B. Kundennummer, Vertragsnummer, etc. zu übermitteln. Die von mir ausgewählten Zahlungspartner werden in der Mitteilung gebeten, für den Einzug von Lastschriften bzw. für Gutschriften zukünftig nur noch meine neue Kontoverbindung zu verwenden. Zugleich weise ich die Bank an, Lastschriften, der von mir ausgewählten Zahlungspartner, auf meinem Konto einzulösen. Mit Aufgabe der entsprechenden Daten und Informationen zur Übermittlung an die Adresse der ausgewählten Zahlungspartner erfüllt die Bank sämtliche der von ihr im Rahmen ihres Kontowechselservice übernommenen Pflichten. Die Bank übernimmt insbesondere keine Gewähr für den Zugang der von ihr zur Übermittlung aufgegebenen Daten und Informationen an die Zahlungspartner. Die Bank kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Zahlungspartner trotz Zugangs der Daten und Informationen es unterlassen, meine neue Kontoverbindung zu verwenden. Die Bank kontrolliert nicht, ob die Zahlungspartner den gewünschten Kontowechsel erfolgreich umgesetzt haben. Um mir entsprechende Gewissheit zu verschaffen, muss ich die Verwendung der neuen Kontoverbindung durch die Zahlungspartner anhand meiner Kontoauszüge prüfen.
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